A2NEU: Artenvielfalt
Veranstaltung: | Kreiswahlprogramm 2021 |
---|---|
Antragsteller*in: | Kreisvorstand (dort beschlossen am: 13.03.2021) |
Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 15.03.2021, 14:35 |
Antragshistorie: | Version 1(15.03.2021) Version 1(14.04.2021) |
Veranstaltung: | Kreiswahlprogramm 2021 |
---|---|
Antragsteller*in: | Kreisvorstand (dort beschlossen am: 13.03.2021) |
Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 15.03.2021, 14:35 |
Antragshistorie: | Version 1(15.03.2021) Version 1(14.04.2021) Version 1 |
Dem Fluss Gestalt zurückgeben - Unsere Weser und die kleinen Fließgewässer
Das heutige Gesicht der Weser ist historisch durch die Siedlungs- und
Wirtschaftsentwicklung gewachsen und durch die menschliche Nutzung geprägt.
Kiesabbau, Siedlungen, Landwirtschaft und die Binnenschifffahrt prägen unser
Bild von der Weser. Ihre ökologische Funktion gerät dabei aus dem Fokus.
Dabei kann eine ökologisch gestaltete Weser eine Vielzahl wichtiger Funktionen
für unsere Gesellschaft und die Artenvielfalt übernehmen: Unbebaute,
strukturreiche Auenlandschaften mit Tümpeln, Feuchtwiesen, Auwäldern, trockenen
Sandufern und Kiesinseln bieten Hochwasserschutz für unsere Anrainer-Städte und
-Gemeinden, sie senken den CO2-Ausstoß und wirken dem fortschreitenden
Klimawandel entgegen. Sie kühlen unsere Städte und bieten Lebensraum für
bedrohte Tierarten, wie Fischotter, Blauflügel-Prachtlibelle, Seeadler,
Weißstorch und Biber.
Da das Wasser in Auenbereichen auf größerer Fläche steht, bildet sich auch mehr
Grundwasser, was vor dem Hintergrund des raschen Klimawandels zunehmend an
Bedeutung gewinnt. Aufgrund der stärkeren Wasserbewegung in flacheren
Flussabschnitten sind diese sauerstoffreicher. Aufsteigende Fische, wie der
ursprünglich für die Weser typische Lachs, finden sich darin besser zurecht und
die durch Sedimentablagerung entstehenden grobkörnigen Kiesbetten in ruhigeren
Uferbereichen bieten optimale Laichmöglichkeiten.
Für die Artenvielfalt im Wasser ist aber auch die Verbesserung der
Durchgängigkeit des Flusses für den Fischauf- und -abstieg erforderlich. Dies
betrifft in unserem Landkreis die Wasserkraftanlagen in Hameln. Diese verfügen
zwar über Fischtreppen, ihre Effizienz wird aber durch die hohe
Anströmgeschwindigkeit der Turbinen als gering eingestuft. Die Fische werden von
den Turbinen angezogen und beim Durchschwimmen verletzt oder getötet. Dies muss
sich ändern.
Die Weser ist Schwerpunktgewässer im niedersächsischen Aktionsprogramm zur
Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Damit ist eine starke rechtliche Grundlage
geschaffen worden, auf deren Basis finanzielle Mittel akquiriert werden können.
In der Oberweser-Erklärung wurde dies erkannt und sich auf die Inanspruchnahme
aller in Frage kommenden Förderinstrumente zur Umsetzung von mehr Flussnatur im
Einklang mit Naturtourismus verständigt. Wir sehen hier ein Betätigungsfeld für
den hauptamtlich geführten Naturpark Weserbergland zur Vernetzung der relevanten
Akteure und werden uns selbst mit allen politischen Mitteln für die
Revitalisierung der Oberweser einsetzen.
Dazu gehört für uns auch die Umsetzung des 2016 durch die Anrainerländer
vereinbarten "Masterplan Salz", wonach die Salzeinleitung durch das Unternehmen
K+S ab 01.01.2022 endgültig beendet sein soll. Kein Salz in unsere Weser - an
diese Vereinbarung fühlen wir uns gebunden und werden unsere politischen
Möglichkeiten nutzen um ihre Einhaltung durchzusetzen.
Auch unsere kleineren Fließgewässer brauchen politische Aufmerksamkeit. Sie
befinden sich oftmals in einem schlechten ökologischen Zustand und entsprechen
nicht den Vorgaben der europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Deutschland hinkt in
dieser Hinsicht weit hinterher und es droht ein Vertragsverletzungsverfahren,
nachdem mehrere Umweltverbände Beschwerde bei der EU eingelegt hatten.
Für diese Gewässer zweiter und dritter Ordnung, also unsere Quellbäche und die
FFH-Gewässer Emmer, Hamel und Saale, sowie die übrigen Weser- und Leinezuflüsse,
wollen wir kontinuierliche öffentliche Zustandsberichte zur ökologischen und
chemischen Qualität etablieren. Daraus folgernd sollen Pflege- und
Entwicklungspläne entsprechend der europäischen Wasserrahmenrichtlinie
erarbeitet und mit den Unterhaltungsverbänden zur Umsetzung gebracht werden. Die
untere Wasserbehörde muss hier stärker Verantwortung übernehmen und Verstöße
gegen die gesetzlichen Vorgaben ahnden.
Mit dem niedersächsischen Weg verpflichten sich die Landwirte zudem zu einer
Vielzahl von Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Situation der kleinen
Fließgewässer. Hier nehmen wir sie beim Wort und messen sie am Erfolg.
Lebensräume vernetzen - Unsere Berge
Im Landkreis Hameln-Pyrmont gibt es drei Schlüsselgebiete als Bausteine für den
bundesweiten Schutz alter Buchenwälder. Dies sind die Pyrmonter Berge, der Ith,
der mit seinen 2715 Hektar europäischen Schutzstatus genießt und der Süntel, der
mit dem Hohenstein zumindest in Teilgebieten ebenfalls unter Schutz gestellt
wurde. Die zumeist naturnahen Wälder bieten Lebensraum für eine ganze Reihe
seltener Arten. Bei den Pflanzen sind dies Orchideen, Blaugras und verschiedene
Flechten, bei den Tierarten Charakterarten wie Uhu, Seeadler, Schwarzstorch,
Wanderfalke, Rotmilan, Grauspecht und Fledermäuse. Aber auch Luchs, Wildkatze,
Blindschleiche, Molch, Unke und Salamander nehmen diesen Lebensraum gerne an,
sofern es ihnen gelingt, vom Menschen geschaffene Barrieren zu überwinden. Die
Naturbereiche sind durch Siedlungen, Straßen und Agrarlandschaften zerschnitten,
mit stetigem Rückgang an Hecken- und Grünstreifen – auch in unserem Landkreis.
Der Vernetzung von Lebensräumen kommt deshalb eine wichtige Rolle für den Erhalt
der Artenvielfalt zu.
Auch der Niedersächsische Weg sieht 10% der Landesfläche außerhalb des Waldes
und von Siedlungsgebieten für die Schaffung eines landesweiten Biotopverbundes
vor, um durch die Wanderung der Arten einen genetischen Austausch und letztlich
ihr Überleben zu ermöglichen. Je nachdem, welche Art geschützt werden soll, kann
sowohl der Erhalt der Offenlandlebensräume, wie auch die Waldvernetzung durch
Anpflanzung von Wildkorridoren eine geeignete Erhaltungsmaßnahme darstellen. Die
Herstellung eines abwechslungsreichen Lebensraumnetzes ist deshalb das Ziel.
Gehölzbetonte Biotope, Hecken, Offenland und Gewässer müssen sich gegenseitig
ablösen.
Mit dem Wildkatzensprung des BUND und dem Gelbbauchunkenprojekt des NABU sind in
unserem Landkreis bereits zwei große Umweltverbände mit ausgezeichneter
Expertise in Sachen Biotopvernetzung tätig. Diese Leuchttürme wollen wir
politisch weiterhin eng begleiten und unterstützen - auch mit Blick auf eine
größtmögliche Ausschöpfung der europäischen und nationalen Fördermittel.
Im Niedersächsischen Weg wurde darüber hinaus diverses artenreiches Grünland in
den Status gesetzlich geschützter Biotope gehoben. In unserem Landkreis sind
davon etliche Flächen umfasst, wie zum Beispiel in den Überschwemmungsgebieten
von Flüssen und Bächen oder aber in den erosionsgefährdeten Bereichen unserer
Berge. Darüber hinaus gelten auch Streuobstwiesen mit Hochstämmen ab einer Größe
von 2500 qm ab sofort als Biotope. Bündnis 90/ Die Grünen werden sich dafür
einsetzen, dass diese Biotope durch die Verwaltung zügig erfasst und, im Dialog
mit den Eigentümer*innen, der Erhaltungszustand verbessert wird, eine
Bewirtschaftung aber grundsätzlich möglich bleibt. Dafür stellt der
Niedersächsische Weg Anreize und Ausgleichsmittel zur Verfügung, die wir
ausschöpfen wollen.
Im Landkreis Hameln-Pyrmont gibt es zahlreiche ehemalige Bergwiesen, die
aufgrund der veränderten Art der Nutzviehhaltung oder aus anderen Gründen nicht
mehr beweidet oder gemäht werden. Wenn die verbuschen oder für den Ackerbau
umgebrochen werden, gehen damit einzigartige Biotope unwiderbringlich verloren.
Bündnis 90/Die Grünen werden sich dafür einsetzen, dass ein weiterer
Biotopverlust verhindert wird. Wir wollen dafür die Mittel aus dem
Niedersächsischen Weg nutzen und neben der Vereinbarung von
Landschaftspflegeverträgen mit den bewirtschaftenden Bauern selbst auch den
Einsatz von Schafen und Ziegen zur Landschaftspflege fördern.
Dafür soll, in Kooperation mit den Kommunen und dem Naturpark Weserbergland, ein
kreisweites Beweidungskonzept für entsprechende Biotope erstellt und ein
Interessenbekundungsverfahren unter den hiesigen Schäfereien ausgeschrieben
werden. Unter der Federführung des Naturparks Weserbergland soll dieses Konzept
touristisch und - im Sinne von Bildung für nachhaltige Entwicklung - mit den
Kindergärten und Schulen ausgebaut werden. Das Konzept kann gleichzeitig im
Rahmen einer Regionalmarke und Direktvermarktung von Fleisch und Wolle den
Bekanntheitswert unserer Region auch außerhalb des Landkreises steigern und
Impulse für die wirtschaftliche Entwicklung geben.
Der Errichtung einer Schadstoffdeponie im Landschaftsschutzgebiet Ith, erteilen
wir eine Absage – nötigenfalls auch mittels eines Klageverfahrens. Eine erneute
Verlängerung des Abbaubetriebs lehnen wir ebenfalls ab. Stattdessen werden wir
uns auch weiterhin dafür einsetzen, dass der ausgebeutete Steinbruch für den
Naturschutz entwickelt wird.
Bezüglich möglicher kleinklimatischer Veränderungen im Totental, durch die
Erweiterung des Steinbruchs Langenfeld, bleiben wir hartnäckig mit der Unteren
Naturschutzbehörde im Gespräch und bestehen auf die Veröffentlichung
entsprechender Messungen und die Umsetzung sich daraus ergebender notwendiger
Maßnahmen.
Die Pläne der Firma Rheinkalk, im Rahmen der Reaktivierung des Gesteinsabbaus im
Steinbruch Voska in Salzhemmendorf, den Abtransport des Gesteins von der Schiene
vollständig auf LKW zu verlagern, lehnen wir ab. Die Anlage soll mit einer
Leistung von 300 Tonnen pro Stunde an sechs Tagen in der Woche von 6-22 Uhr
betrieben werden. Um die dabei entstehenden Gesteinsmengen abzutransportieren,
sind je Stunde 22 LKW-Bewegungen erforderlich – 11 leere LKW zum Steinbruch, die
dann beladen erneut durch den Flecken zurückfahren. Die dadurch entstehende
Belastung für die Bevölkerung – alle drei Minuten ein 40-Tonner durch die
kleinen Orte – halten wir für unzumutbar und werden uns auch weiterhin mit den
uns zur Verfügung stehenden politischen Mitteln gegen eine Genehmigung
einsetzen.
Mit der Ökologischen NABU-Station Oberes Wesertal steht jetzt endlich auch für
den Landkreis Hameln-Pyrmont eine Vor-Ort-Betreuung für unsere FFH-Gebiete zur
Verfügung. In enger Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde werden die
Schutzgebiete überwacht und durch zielgerichtete Maßnahmen an der Verbesserung
ihres Erhaltungszustandes gearbeitet. Unter Respektierung ihrer konzeptionellen
Grundsätze werden wir die Arbeit der ökologischen Station politisch begleiten
und unterstützen.
Dem Fluss Gestalt zurückgeben - Unsere Weser und die kleinen Fließgewässer
Das heutige Gesicht der Weser ist historisch durch die Siedlungs- und Wirtschaftsentwicklung gewachsen und durch die menschliche Nutzung geprägt. Kiesabbau, Siedlungen, Landwirtschaft und die Binnenschifffahrt prägenbestimmen unser Bild von der Weser. Ihre ökologische Funktion gerät dabei aus dem Fokus.
Dabei kann eine ökologisch gestaltete Weser eine Vielzahl wichtiger Funktionen für unsere Gesellschaft und die Artenvielfalt übernehmen: Unbebaute, strukturreiche Auenlandschaften mit Tümpeln, Feuchtwiesen, Auwäldern, trockenen Sandufern und Kiesinseln bieten Hochwasserschutz für unsere Anrainer-Städte und -Gemeinden, sie senken den CO2-Ausstoß und wirken dem fortschreitenden Klimawandel entgegen. Sie kühlen unsere Städte und bieten Lebensraum für bedrohte Tierarten, wie Fischotter, Blauflügel-Prachtlibelle, Seeadler, Weißstorch und Biber.
Da das Wasser in Auenbereichen auf größerer Fläche steht, bildet sich auch mehr Grundwasser, was vor dem Hintergrund des raschen Klimawandels zunehmend an Bedeutung gewinnt. Aufgrund der stärkeren Wasserbewegung in flacheren Flussabschnitten sind diese sauerstoffreicher. Aufsteigende Fische, wie der ursprünglich für die Weser typischeheimischer Lachs, finden sich darin besser zurecht und die durch Sedimentablagerung entstehenden grobkörnigen Kiesbetten in ruhigeren Uferbereichen bieten optimale Laichmöglichkeiten in ruhigeren Uferbereichen.
Für die Artenvielfalt imin und am Wasser ist aber auch die Verbesserung der Durchgängigkeit des Flusses für den Fischauf- und -abstieg erforderlich. Dies betrifft in unserem Landkreis die Wasserkraftanlagen in Hameln. Diese verfügen zwar über Fischtreppen, ihre Effizienz wird aber durch die hohe Anströmgeschwindigkeit der Turbinen als gering eingestuft. DieViele Fische werden von den Turbinen angezogen und beim Durchschwimmen verletzt oder getötet. Dies muss sich ändern.
Die Weser ist Schwerpunktgewässer im niedersächsischen Aktionsprogramm zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Damit ist eine starke rechtliche Grundlage geschaffen worden, auf deren Basis auch finanzielle Mittel akquiriert werden können. In der Oberweser-Erklärung wurde dies erkannt und man hat sich auf die Inanspruchnahme aller in Frage kommenden Förderinstrumente zur Umsetzung von mehr Flussnatur im Einklang mit Naturtourismus verständigt. Wir sehen hier ein Betätigungsfeld für den nun hauptamtlich geführten Naturpark Weserbergland zur Vernetzung der relevanten Akteure und werden uns selbst mit allen politischen Mitteln für die Revitalisierung der Oberweser einsetzen.
Dazu gehört für uns auch die Umsetzung des 2016 durch die Anrainerländer vereinbarten "Masterplan Salz", wonach die Salzeinleitung durch das Unternehmen K+S ab 01.01.2022 endgültig beendet sein soll. Kein Salz in unsere Weser - an diese Vereinbarung fühlen wir uns gebunden und werden unsere politischen Möglichkeiten nutzen, um ihre Einhaltung durchzusetzen.
Auch unsere kleineren Fließgewässer brauchen politische Aufmerksamkeit. Sie befinden sich oftmals in einem schlechten ökologischen Zustand und entsprechen nicht den Vorgaben der europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Deutschland hinkt in dieser Hinsicht weit hinterher. Neben den Belastungen, denen Flora und esFauna ausgesetzt sind droht nun ein Vertragsverletzungsverfahren mit nicht absehbaren finanziellen Konsequenzen, nachdem mehrere Umweltverbände berechtigterweise Beschwerde bei der EU eingelegt hattenhaben.
Für diese kleineren Gewässer zweiter und dritter Ordnung, also unsere Quellbäche und die FFH-Gewässer Emmer, Hamel und Saale, sowie die übrigen Weser- und Leinezuflüsse, wollen wir eine kontinuierliche öffentliche ZustandsberichteBerichterstattung zur ökologischen und chemischen Qualität etablieren. Daraus folgernd sollen Pflege- und Entwicklungspläne entsprechend der europäischen Wasserrahmenrichtlinie erarbeitet und mit den Unterhaltungsverbänden zur Umsetzung gebracht werden. Die untere Wasserbehörde muss hier stärker Verantwortung übernehmen und Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben ahnden.
Mit dem niedersächsischen Weg verpflichten sich die Landwirte zudem zu einer Vielzahl von Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Situation der kleinen Fließgewässer. Hier nehmen wir sie beim Wort und messen sie am Erfolg.
Lebensräume vernetzen - Unsere Berge ((vllt. besser: „Mittelgebirge“?))
Im Landkreis Hameln-Pyrmont gibt es drei Schlüsselgebiete als Bausteine für den bundesweiten Schutz alter Buchenwälder. Dies sind die Pyrmonter Berge, der Ith, der mit seinen 2715 Hektar europäischen Schutzstatus genießt und der Süntel, der mit dem Hohenstein zumindest in Teilgebieten ebenfalls unter Schutz gestellt wurde. Die zumeist naturnahen Wälder bieten Lebensraum für eine ganze Reihe seltener Arten. Bei den Pflanzen sind dies Orchideen, Blaugras und verschiedene Flechten, bei den Tierarten Charakterarten wie Uhu, Seeadler, Schwarzstorch, Wanderfalke, Rotmilan, Grauspecht und Fledermäuse. Aber auch Luchs, Wildkatze, Blindschleiche, Molch, Unke und Salamander nehmen diesen Lebensraum gerne an, sofern es ihnen gelingt, vom Menschen geschaffene Barrieren zu überwinden. Die Naturbereiche sind durch Siedlungen, Straßen und Agrarlandschaften zerschnitten, mit stetigem Rückgang an Hecken- und Grünstreifen – auch in unserem Landkreis. Der Vernetzung von Lebensräumen kommt deshalb eine wichtige Rolle für den Erhalt der Artenvielfalt zu.
Auch der Niedersächsische Weg sieht 10% der Landesfläche außerhalb des Waldes und von Siedlungsgebieten für die Schaffung eines landesweiten Biotopverbundes vor, um durch die Wanderung der Arten einen genetischen Austausch und letztlich ihr Überleben zu ermöglichen. Je nachdem, welche Art geschützt werden soll, kann sowohl der Erhalt der Offenlandlebensräume, wie auch die Waldvernetzung durch Anpflanzung von Wildkorridoren eine geeignete Erhaltungsmaßnahme darstellen. Die Herstellung eines abwechslungsreichen Lebensraumnetzes ist deshalb das Ziel. Gehölzbetonte Biotope, Hecken, Offenland und Gewässer müssen sich gegenseitig ablösen.
Mit dem Wildkatzensprung des BUND und dem Gelbbauchunkenprojekt des NABU sind in unserem Landkreis bereits zwei große Umweltverbände mit ausgezeichneter Expertise in Sachen Biotopvernetzung tätig. Diese Leuchttürme wollen wir politisch weiterhin eng begleiten und unterstützen - auch mit Blick auf eine größtmögliche Ausschöpfung der europäischen und nationalen Fördermittel.
Im Niedersächsischen Weg wurde darüber hinaus diverses artenreiches Grünland in den Status gesetzlich geschützter Biotope gehoben. In unserem Landkreis sind davon etliche Flächen umfasst, wie zum Beispiel in den Überschwemmungsgebieten von Flüssen und Bächen oder aber in den erosionsgefährdeten Bereichen unserer BergeMittelgebirgszüge. Darüber hinaus gelten auch Streuobstwiesen mit Hochstämmen ab einer Größe von 2500 qm ab sofort als Biotope. Bündnis 90/ Die Grünen werden sich dafür einsetzen, dass diese Biotope durch die Verwaltung zügig erfasst und, im Dialog mit den Eigentümer*innen, der Erhaltungszustand verbessert wird, eine Bewirtschaftung aber grundsätzlich möglich bleibt. Dafür stellt der Niedersächsische Weg Anreize und Ausgleichsmittel zur Verfügung, die wir ausschöpfen wollen.
Im Landkreis Hameln-Pyrmont gibt es zahlreiche ehemalige Bergwiesen, die aufgrund der veränderten Art der Nutzviehhaltung oder aus anderen Gründen nicht mehr beweidet oder gemäht werden. Wenn diese verbuschen oder für den Ackerbau umgebrochen werden, gehen damit einzigartige Biotope unwiderbringlich verloren. Bündnis 90/Die Grünen werden sich dafür einsetzen, dass ein weiterer Biotopverlust verhindert wird. Wir wollen dafür die Mittel aus dem Niedersächsischen Weg nutzen und neben der Vereinbarung von Landschaftspflegeverträgen mit den bewirtschaftenden Bauern selbst auchPersonen oder Unternehmen den Einsatz von Schafen und Ziegen zur Landschaftspflege fördern.
Dafür soll, in Kooperation mit den Kommunen und dem Naturpark Weserbergland, ein kreisweites Beweidungskonzept für entsprechende Biotope erstellt und ein Interessenbekundungsverfahren unter den hiesigen Schäfereien ausgeschrieben werden. Unter der Federführung des Naturparks Weserbergland soll dieses Konzept touristisch und - im Sinne von Bildung für nachhaltige Entwicklung - mit den Kindergärten und Schulen ausgebaut werden. Das Konzept kann gleichzeitig im Rahmen einer Regionalmarke und Direktvermarktung von Fleisch und Wolle den Bekanntheitswert unserer Region auch außerhalb des Landkreises steigern und Impulse für die wirtschaftliche Entwicklung geben.
Der Errichtung einer Schadstoffdeponie im Landschaftsschutzgebiet Ith, erteilen wir eine Absage – nötigenfalls auch mittels eines Klageverfahrens. Eine erneute Verlängerung des Abbaubetriebs lehnen wir ebenfalls ab. Stattdessen werden wir uns auch weiterhin dafür einsetzen, dass der ausgebeutete Steinbruch für den Naturschutz entwickelt wird.
Bezüglich möglicher kleinklimatischer Veränderungen im Totental, durch die Erweiterung des Steinbruchs Langenfeld, bleiben wir hartnäckig mit der Unteren Naturschutzbehörde im Gespräch und bestehen auf die Veröffentlichung entsprechender Messungen und die Umsetzung sich daraus ergebender notwendiger Maßnahmen.
Die Pläne der Firma Rheinkalk, im Rahmen der Reaktivierung des Gesteinsabbaus im Steinbruch Voska in Salzhemmendorf, den Abtransport des Gesteins von der Schiene vollständig auf LKW zu verlagern, lehnen wir ab. Die Anlage soll dem Unternehmen zufolge mit einer Leistung von 300 Tonnen pro Stunde an sechs Tagen in der Woche von 6-22 Uhr betrieben werden. Um die dabei entstehenden Gesteinsmengen abzutransportieren, sind je Stunde 22 LKW-Bewegungen erforderlich – 11 leere LKW zum Steinbruch, die dann beladen erneut durch den Flecken zurückfahrenfahren. Die dadurch entstehende Belastung für die Bevölkerung – alle drei Minuten ein 40-Tonner durch die kleinen Orte – halten wir für unzumutbar und werden uns auch weiterhin mit den uns zur Verfügung stehenden politischen Mitteln gegen eine Genehmigung einsetzen.
Mit der Ökologischen NABU-Station Oberes Wesertal steht jetzt endlich auch für den Landkreis Hameln-Pyrmont eine Vor-Ort-Betreuung für unsere FFH-Gebiete zur Verfügung. In enger Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde werden die Schutzgebiete überwacht und durch zielgerichtete Maßnahmen an der Verbesserung ihres Erhaltungszustandes gearbeitet. Unter Respektierung ihrer konzeptionellen Grundsätze werden wir die Arbeit der öÖkologischen Station politisch begleiten und unterstützen.