Kapitel: | Verwaltung |
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Antragsteller*in: | Ute Michel (KV Hameln-Pyrmont) |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 09.04.2021, 23:59 |
Ä3 zu A8NEU3: Verwaltung
Text
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sein. Dazu muss sie personell und technisch gut ausgestattet werden. Moderne Verwaltung steht für Bürger*innenn-Nähe, kurze Wege, hohe Beratungsqualität, Sensibilität und nachvollziehbare Entscheidungsprozesse.
Dabei kommt es nicht zuletzt auf eine konsequente Umsetzung der Möglichkeiten
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Landkreises und der Kommunen aber auch weiterhin in vollem Umfang analog zur Verfügung stehen.
Mit einer E-Government-Strategie für den Landkreis Hameln-Pyrmont wollen wir
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Anfang 2023 digital angeboten werden. Der Datensicherheit wird dabei höchste Priorität eingeräumt.
Das Online-Zugangsgesetz (OZG) verpflichtet die öffentlichen Verwaltungen in
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Das Ziel ist ein unkomplizierter, sicherer und barrierefreier Zugang zu allen Verwaltungsleistungen.
Digitalisierung bedeutet jedoch weit mehr als die Umsetzung des OZG. Die
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Verwaltungen hinaus auszubauen, um digitale Prozesse zu ermöglichen, zu stärken und krisensicher zu machen.
Das betrifft viele Bereiche des Alltags: Wirtschaftsunternehmen ebenso wie das
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Digitalisierung ist nicht zuletzt eine Frage der gleichberechtigten Teilhabe am öffentlichen und wirtschaftlichen Leben.
Die Digitalisierung, beispielsweise der Schulen, setzt Investitionen in die
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wenn sie damit umgehen können und wenn auch die Lehrenden über ausreichend Erfahrung und Kompetenz im Einsatz digitaler Medien verfügen.
Wir GRÜNE fordern:
• Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes für alle Verwaltungsdienstleistungen bis
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• Ausstattung aller Schüler*innen mit einem digitalen Endgerät in aktuellem Standard. Familien mit geringem Einkommen sind dabei finanziell zu unterstützen.
• Wir treten dafür ein, die Mitarbeiter*innen konsequent für die Aufgaben einer
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Vereinen und Unternehmen zugänglich machen und die Möglichkeit schaffen, Termine bei Behörden und anderen öffentlichen Stellen zu buchen.
In der Verwaltung liegen viele Informationen vor, die für Bürger*innen,
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diese Information aufbereitet und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.
Konkret sollten Kartendaten aus der Verwaltung, soweit irgend möglich zur
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Naturschutz und den dort geltenden Vorschriften sowie für die Ergebnisse von Ausschreibungen zur Auftragsvergabe.
Viele dieser Informationen sind ohnehin verfügbar – man müsste „nur einmal in der Verwaltung nachfragen“. Wir fordern aber, dass diese Pro-Aktiv der Öffentlichkeit in maschinennutzbarer Form zur Verfügung gestellt werden.
Darüber hinaus wollen wir, dass sich langfristig die Herangehensweise der Verwaltung an Transparenz ändert. Eine Information, ein Verwaltungsakt oder eine Auftragsvergabe die keine persönlichen Daten enthält, soll nicht perAlle Informationen, zu deren Veröffentlichung gesetzlicher Ermessensspielraum besteht, sollen als Standard geheim („verwaltungsintern“) , sondern standardmäßig der Öffentlichkeit zugänglich sein und nicht per Standard geheim ("verwaltungsintern") eingestuft werden.
Es ist rechtlich möglich, dass die Meldebehörde persönliche Daten der BürgerBürger*innen (Adresse, Geburtsdatum usw.) an Interessent*innen gegen eine Geldzahlung übermittelt. Wir fordern ein Verbot der Herausgabeeine individuelle Informationspflich, wenn persönliche Daten von persönlichen Daten der Bürger durch die Verwaltung Hameln-PyrmontBürger*innen an nicht-staatliche Akteure unddritte Einzelpersonen weitergegeben werden, sowie eine Rechenschaft über den Umfangjährliche Berichtspflicht der Herausgabe dieser DatenVerwaltung in den letzten 10/20/30 Jahreneinem öffentlichen Ausschuss, welche Datenarten in welchem Umfang an welche Unternehmen herausgegeben wurden.
Die Bürger*innen haben ein Anrecht auf größtmögliche Transparenz politischer Entscheidungen. Öffentliche Ratssitzungen müssen daher künftig insim Internet gestreamt werden. Dies sollte so gestaltet werden, dass die gestreamten
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sein. Dazu muss sie personell und technisch gut ausgestattet werden. Moderne Verwaltung steht für Bürger*innenn-Nähe, kurze Wege, hohe Beratungsqualität, Sensibilität und nachvollziehbare Entscheidungsprozesse.
Dabei kommt es nicht zuletzt auf eine konsequente Umsetzung der Möglichkeiten
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Landkreises und der Kommunen aber auch weiterhin in vollem Umfang analog zur Verfügung stehen.
Mit einer E-Government-Strategie für den Landkreis Hameln-Pyrmont wollen wir
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Anfang 2023 digital angeboten werden. Der Datensicherheit wird dabei höchste Priorität eingeräumt.
Das Online-Zugangsgesetz (OZG) verpflichtet die öffentlichen Verwaltungen in
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Das Ziel ist ein unkomplizierter, sicherer und barrierefreier Zugang zu allen Verwaltungsleistungen.
Digitalisierung bedeutet jedoch weit mehr als die Umsetzung des OZG. Die
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Verwaltungen hinaus auszubauen, um digitale Prozesse zu ermöglichen, zu stärken und krisensicher zu machen.
Das betrifft viele Bereiche des Alltags: Wirtschaftsunternehmen ebenso wie das
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Digitalisierung ist nicht zuletzt eine Frage der gleichberechtigten Teilhabe am öffentlichen und wirtschaftlichen Leben.
Die Digitalisierung, beispielsweise der Schulen, setzt Investitionen in die
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wenn sie damit umgehen können und wenn auch die Lehrenden über ausreichend Erfahrung und Kompetenz im Einsatz digitaler Medien verfügen.Wir GRÜNE fordern:
• Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes für alle Verwaltungsdienstleistungen bis
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• Ausstattung aller Schüler*innen mit einem digitalen Endgerät in aktuellem Standard. Familien mit geringem Einkommen sind dabei finanziell zu unterstützen.
• Wir treten dafür ein, die Mitarbeiter*innen konsequent für die Aufgaben einer
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Vereinen und Unternehmen zugänglich machen und die Möglichkeit schaffen, Termine bei Behörden und anderen öffentlichen Stellen zu buchen.
In der Verwaltung liegen viele Informationen vor, die für Bürger*innen,
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diese Information aufbereitet und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.
Konkret sollten Kartendaten aus der Verwaltung, soweit irgend möglich zur
Von Zeile 76 bis 98:
Naturschutz und den dort geltenden Vorschriften sowie für die Ergebnisse von Ausschreibungen zur Auftragsvergabe.
Viele dieser Informationen sind ohnehin verfügbar – man müsste „nur einmal in der Verwaltung nachfragen“. Wir fordern aber, dass diese Pro-Aktiv der Öffentlichkeit in maschinennutzbarer Form zur Verfügung gestellt werden.
Darüber hinaus wollen wir, dass sich langfristig die Herangehensweise der Verwaltung an Transparenz ändert. Eine Information, ein Verwaltungsakt oder eine Auftragsvergabe die keine persönlichen Daten enthält, soll nicht perAlle Informationen, zu deren Veröffentlichung gesetzlicher Ermessensspielraum besteht, sollen als Standard geheim („verwaltungsintern“) , sondern standardmäßig der Öffentlichkeit zugänglich sein und nicht per Standard geheim ("verwaltungsintern") eingestuft werden.
Es ist rechtlich möglich, dass die Meldebehörde persönliche Daten der BürgerBürger*innen (Adresse, Geburtsdatum usw.) an Interessent*innen gegen eine Geldzahlung übermittelt. Wir fordern ein Verbot der Herausgabeeine individuelle Informationspflich, wenn persönliche Daten von persönlichen Daten der Bürger durch die Verwaltung Hameln-PyrmontBürger*innen an nicht-staatliche Akteure unddritte Einzelpersonen weitergegeben werden, sowie eine Rechenschaft über den Umfangjährliche Berichtspflicht der Herausgabe dieser DatenVerwaltung in den letzten 10/20/30 Jahreneinem öffentlichen Ausschuss, welche Datenarten in welchem Umfang an welche Unternehmen herausgegeben wurden.
Die Bürger*innen haben ein Anrecht auf größtmögliche Transparenz politischer Entscheidungen. Öffentliche Ratssitzungen müssen daher künftig insim Internet gestreamt werden. Dies sollte so gestaltet werden, dass die gestreamten