Kapitel: | Verwaltung |
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Antragsteller*in: | Michael Maxein (KV Hameln-Pyrmont) |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 09.04.2021, 23:14 |
Ä1 zu A8NEU: Verwaltung
Text
Von Zeile 3 bis 8:
Eine moderne Verwaltung muss Dienstleisterin und Partnerin der Bürger*innen sein. Dazu muss sie personell und technisch gut ausgestattet seinwerden. Moderne Verwaltung steht für BürgernäheBürger*innennähe, kurze Wege, höhere Qualitäthohe Beratungsqualität, Sensibilität und nachvollziehbare Entscheidungsprozesse.
Dabei kommt es nicht zuletzt auf eine konsequente Umsetzung der Möglichkeiten
Von Zeile 13 bis 17:
beherrschbar sein. Selbstverständlich müssen die Verwaltungsdienstleitungen des Landkreises und der Kommunen aber auch weiterhin in vollem Umfang analog zur Verfügung stehen.
Mit einer E-Government-Strategie für den Landkreis Hameln-Pyrmont wollen wir
Von Zeile 19 bis 23:
Anfang 2023 digital angeboten werden. Der Datensicherheit wird dabei höchste Priorität eingeräumt.
Das Online-Zugangsgesetz (OZG)[Leerzeichen]verpflichtet die öffentlichen Verwaltungen in Bund, Land, Kreis, Städten und Gemeinden, ihre Dienste bis spätestens Ende 2022
Von Zeile 25 bis 28 löschen:
Das Ziel ist ein unkomplizierter, sicherer und barrierefreier Zugang zu allen Verwaltungsleistungen.
Digitalisierung bedeutet jedoch weit mehr als die Umsetzung des OZG. Die
Von Zeile 32 bis 35 löschen:
Verwaltungen hinaus auszubauen, um digitale Prozesse zu ermöglichen, zu stärken und krisensicher zu machen.
Das betrifft viele Bereiche des Alltags: Wirtschaftsunternehmen ebenso wie das
Von Zeile 37 bis 40 löschen:
Digitalisierung ist nicht zuletzt eine Frage der gleichberechtigten Teilhabe am öffentlichen und wirtschaftlichen Leben.
Die Digitalisierung, beispielsweise der Schulen, setzt Investitionen in die
Von Zeile 44 bis 49 löschen:
wenn sie damit umgehen können und wenn auch die Lehrenden über ausreichend Erfahrung und Kompetenz im Einsatz digitaler Medien verfügen.
Wir GRÜNE fordern:
• Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes für alle Verwaltungsdienstleistungen bis
Von Zeile 54 bis 58 einfügen:
ÖPNV) mit Fokus auf Sicherheit und Datenschutz. Insbesondere sollten dabei nichtkommerzielle und unabhängige open-source-Angebote genutzt werden.
• Ausstattung aller Schüler*innen mit einem digitalen Endgerät in aktuellem Standard. Familien mit geringem Einkommen sind dabei finanziell zu unterstützen.
• Wir treten dafür ein, die Mitarbeiter*innen konsequent für die Aufgaben einer
Von Zeile 62 bis 65 löschen:
Vereinen und Unternehmen zugänglich machen und die Möglichkeit schaffen, Termine bei Behörden und anderen öffentlichen Stellen zu buchen.
In der Verwaltung liegen viele Informationen vor, die für Bürger*innen,
Von Zeile 67 bis 70 löschen:
diese Information aufbereitet und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.
Konkret sollten Kartendaten aus der Verwaltung, soweit irgend möglich zur
Von Zeile 76 bis 83 löschen:
Naturschutz und den dort geltenden Vorschriften sowie für die Ergebnisse von Ausschreibungen zur Auftragsvergabe.
Viele dieser Informationen sind ohnehin verfügbar – man müsste „nur einmal in der Verwaltung nachfragen“. Wir fordern aber, dass diese Pro-Aktiv der Öffentlichkeit in maschinennutzbarer Form zur Verfügung gestellt werden.
Darüber hinaus wollen wir, dass sich langfristig die Herangehensweise der
Von Zeile 85 bis 89:
Auftragsvergabe die keine persönlichen Daten enthält, soll nicht per Standard geheim („verwaltungsintern“) sein, sondern per Standardstandardmäßig der Öffentlichkeit zugänglich sein.
Es ist rechtlich möglich, dass die Meldebehörde persönliche Daten der Bürger
Von Zeile 93 bis 98:
Rechenschaft über den Umfang der Herausgabe dieser Daten in den letzten 10/20/30 Jahren.
Die Bürger*innen haben ein Anrecht auf größtmögliche Transparenz politischer Entscheidungen. Öffentliche Ratssitzungen müssen daher künftig imins Internet gestreamt werden. Dies sollte so gestaltet werden, dass die gestreamten
Von Zeile 164 bis 166 einfügen:
Wasserschutzverordnungen mit dem Ziel einer tatsächlichen Mengenbegrenzung des ausgebrachten Nitrats.
Von Zeile 3 bis 8:
Eine moderne Verwaltung muss Dienstleisterin und Partnerin der Bürger*innen sein. Dazu muss sie personell und technisch gut ausgestattet seinwerden. Moderne Verwaltung steht für BürgernäheBürger*innennähe, kurze Wege, höhere Qualitäthohe Beratungsqualität, Sensibilität und nachvollziehbare Entscheidungsprozesse.
Dabei kommt es nicht zuletzt auf eine konsequente Umsetzung der Möglichkeiten
Von Zeile 13 bis 17:
beherrschbar sein. Selbstverständlich müssen die Verwaltungsdienstleitungen des Landkreises und der Kommunen aber auch weiterhin in vollem Umfang analog zur Verfügung stehen.
Mit einer E-Government-Strategie für den Landkreis Hameln-Pyrmont wollen wir
Von Zeile 19 bis 23:
Anfang 2023 digital angeboten werden. Der Datensicherheit wird dabei höchste Priorität eingeräumt.
Das Online-Zugangsgesetz (OZG)[Leerzeichen]verpflichtet die öffentlichen Verwaltungen in Bund, Land, Kreis, Städten und Gemeinden, ihre Dienste bis spätestens Ende 2022
Von Zeile 25 bis 28 löschen:
Das Ziel ist ein unkomplizierter, sicherer und barrierefreier Zugang zu allen Verwaltungsleistungen.
Digitalisierung bedeutet jedoch weit mehr als die Umsetzung des OZG. Die
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Verwaltungen hinaus auszubauen, um digitale Prozesse zu ermöglichen, zu stärken und krisensicher zu machen.
Das betrifft viele Bereiche des Alltags: Wirtschaftsunternehmen ebenso wie das
Von Zeile 37 bis 40 löschen:
Digitalisierung ist nicht zuletzt eine Frage der gleichberechtigten Teilhabe am öffentlichen und wirtschaftlichen Leben.
Die Digitalisierung, beispielsweise der Schulen, setzt Investitionen in die
Von Zeile 44 bis 49 löschen:
wenn sie damit umgehen können und wenn auch die Lehrenden über ausreichend Erfahrung und Kompetenz im Einsatz digitaler Medien verfügen.Wir GRÜNE fordern:
• Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes für alle Verwaltungsdienstleistungen bis
Von Zeile 54 bis 58 einfügen:
ÖPNV) mit Fokus auf Sicherheit und Datenschutz. Insbesondere sollten dabei nichtkommerzielle und unabhängige open-source-Angebote genutzt werden.
• Ausstattung aller Schüler*innen mit einem digitalen Endgerät in aktuellem Standard. Familien mit geringem Einkommen sind dabei finanziell zu unterstützen.
• Wir treten dafür ein, die Mitarbeiter*innen konsequent für die Aufgaben einer
Von Zeile 62 bis 65 löschen:
Vereinen und Unternehmen zugänglich machen und die Möglichkeit schaffen, Termine bei Behörden und anderen öffentlichen Stellen zu buchen.
In der Verwaltung liegen viele Informationen vor, die für Bürger*innen,
Von Zeile 67 bis 70 löschen:
diese Information aufbereitet und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.
Konkret sollten Kartendaten aus der Verwaltung, soweit irgend möglich zur
Von Zeile 76 bis 83 löschen:
Naturschutz und den dort geltenden Vorschriften sowie für die Ergebnisse von Ausschreibungen zur Auftragsvergabe.
Viele dieser Informationen sind ohnehin verfügbar – man müsste „nur einmal in der Verwaltung nachfragen“. Wir fordern aber, dass diese Pro-Aktiv der Öffentlichkeit in maschinennutzbarer Form zur Verfügung gestellt werden.
Darüber hinaus wollen wir, dass sich langfristig die Herangehensweise der
Von Zeile 85 bis 89:
Auftragsvergabe die keine persönlichen Daten enthält, soll nicht per Standard geheim („verwaltungsintern“) sein, sondern per Standardstandardmäßig der Öffentlichkeit zugänglich sein.
Es ist rechtlich möglich, dass die Meldebehörde persönliche Daten der Bürger
Von Zeile 93 bis 98:
Rechenschaft über den Umfang der Herausgabe dieser Daten in den letzten 10/20/30 Jahren.
Die Bürger*innen haben ein Anrecht auf größtmögliche Transparenz politischer Entscheidungen. Öffentliche Ratssitzungen müssen daher künftig imins Internet gestreamt werden. Dies sollte so gestaltet werden, dass die gestreamten
Von Zeile 164 bis 166 einfügen:
Wasserschutzverordnungen mit dem Ziel einer tatsächlichen Mengenbegrenzung des ausgebrachten Nitrats.